Honorar und Zahlungsmodalitäten:

 

Die Leistungen von Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Kosten bemessen sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker(GebüH).

 

Bei einigen privaten (Zusatz-) Versicherungen können Sie die Rechnungen einreichen. Sie erstatten oft zumindest anteilig die Behandlung. Genaueres erfragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse.